Keine Garantie, kein Versicherungsschutz bei nicht geeignetem Füllwasser
Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen nach VDI 2035 Blatt I und II.
Als der Heizungsfachbetrieb Ihres Vertrauens informieren wir Sie über eine wichtige Änderung bezüglich der Qualität des Wassers, das zur Befüllung Ihrer Heizungsanlage verwendet wird. Trotz sachgerechter Planung und Ausführung einer Warmwasserheizanlage besteht die Gefahr, dass es in modernen, hocheffektiven Heizungsanlagen zu Verschlammungen, Belagsbildungen durch Kalk oder zu Korrosionsschäden kommt. Dies ist in erster Linie auf die Qualität des Heizungsfüllwassers und dessen Reaktion mit den in der Heizung verwendeten Materialien zurückzuführen. Unser Leitungswasser ist zwar als Trinkwasser tadellos, als Heizungsfüllwasser aber nur bedingt geeignet. Aus diesem Grund wurde die hier gültige Richtlinie VDI 2035 überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Das heißt, das klare Vorgaben für die Qualität des Wassers, das für die Befüllung Ihrer Heizungsanlage zulässig ist, vorliegen. Dies hat für Sie natürlich auch Auswirkungen auf eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller der Heizungsanlage. Im Falle eines Schadens kann die entsprechende Regulierung durch Ihre Versicherung versagt werden. Um Schäden durch Kalk und Korrosion vorzubeugen, die Funktionssicherheit Ihrer Heizungsanlage langfristig zu sichern und vor allem – für den Fall der Fälle – volle Gewährleistungsansprüche, sowie Versicherungsschutz zu haben, empfehlen wir IHnen, für die Befüllung Ihrer Heizungsanlage ein speziell aufbereitetes Heizungsfüllwasser entsprechend der VDI-Richtlinie 2035 zu verwenden.